Ergotherapie
Wer wird ergotherapeutisch behandelt?
Menschen jeden Alters mit Erkrankungen und Störungen aus den folgenden medizinischen Fachbereichen:
- Kinderheilkunde (Pädiatrie)
- Neurologie
- Psychiatrie
- Orthopädie
- Geriatrie (Altersheilkunde)
Wie erhält der Patient Ergotherapie?
Der Hausarzt oder der Facharzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt hierfür eine Verordnung aus.
Was verordnet der Arzt?
Die ärztliche Verordnung von Heilmitteln, wie Ergotherapie, erfolgt nach den Heilmittelrichtlinien.
Alle Ärzte sind gehalten, nur das medizinisch notwendige und wirtschaftlich zweckmässige ausreichend zu verordnen.
Zwischen Ärzten und Ergotherapeuten soll ein Informationsaustausch die Zielgerichtetheit und Qualität der Behandlung abstimmen.
Ohne ärztliche Verordnung kann keine Heilmittelbehandlung begonnen werden. Die Grundsätze der Heilmittelverordnung sind im Kapitel II der Heilmittelrichtlinien nach §92 SGB V durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geregelt.
Die Art der Behandlung laut Heilmittelverordnung sind:
- Einzelbehandlungen bei motorischen Störungen
- Einzelbehandlung bei sensomotorisch perzeptiven Störungen
- Hirnleistungstraining
- Einzelbehandlung bei psychisch-
funktionellen Störungen - Gruppenbehandlung
- Hausbesuche
- Temporäre Schiene
Leistungen der Privatversicherung
Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur Ergotherapie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Für die Finanzierung der Ergotherapie erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Weitere Absprachen müssen mit uns persönlich getroffen werden.
Zusatzleistungen
Präventionsmaßnahmen oder Beratungsangebote ohne ärztliche Verordnung können nur nach ausführlichem Gespräch und Behandlungsvertrag begonnen werden und müssen privat finanziert werden.
Wer führt die ambulante Ergotherapie durch?
Staatlich anerkannte Ergotherapeuten mit eigenen Praxisräumen, einer Zulassung durch die Krankenkassen und mit entsprechenden Zusatzqualifikationen.
Fachbereiche der Ergotherapie